< VG Berlin: Schule durfte Schülerhandy übers Wochenende einbehalten

LG Köln: Model erhält Schadenersatz wegen falscher Haarfarbe

Das Landgericht stellt eine Schadenersatzpflicht des Kölner Friseursalons fest


Die Klägerin, ein international tätiges Model, hatte sich Ende November 2015 in einem Kölner Friseursalon die Haare färben lassen. Jedoch hatten die Haare statt des gewünschten goldbraunen Farbtones danach einen deutlichen Rotstich. Zwei Nachbesserungsversuche erbrachten keine Besserung. Durch die gesamte Prozedur seien die Haare der Klägerin erheblich geschädigt worden. Außerdem habe sie durch die seelische Belastung stressbedingte Akne bekommen. In der Folge seien ihr mehrere Aufträge entgangen.

Das Landgericht Köln gab der Klägerin Recht. In der mündlichen Verhandlung überzeugten sich die Richter, dass die Haare der Klägerin noch immer geschädigt seien. Mittels Fotos konnte die Klägerin auch darlegen, dass die Haare im November 2015 nicht den vereinbarten Farbton hatten. Weiterhin konnte sie belegen, dass ihr in der Folge Verdiensteinbußen bei ihrer Modeltätigkeit entstanden waren.

Das Gericht hatte auf Antrag der Klägerin lediglich festgestellt, dass die Beklagte dem Grunde nach zum Schadenersatz verpflichtet ist. Über die Höhe werden sich die Parteien nun einigen oder in einem neuen Prozess erneut vor Gericht streiten müssen.

(LG Köln, Urteil vom 14.07.2017, Az. 4 O 381/16)


01.08.2017 12:40 Alter: 7 Jahr(e)
Kategorie: Zivilrecht
« zurück zu Aktuelles